
Stadt Finsterwalde reagiert auf Presseinformation der SPD
Der Link zum Bericht: Pressekonferenz der SPD-Finsterwalde
Die Stadt Finsterwalde weist auf eine Falschaussage zu dem am 28. Mai in der Lausitzer Rundschau erschienenen Presseartikel "Finsterwalder SPD klagt wegen Stadthalle" hin. In dem Beitrag heißt es, dass ein von der SPD beauftragtes Berliner Rechtsanwaltsbüro am 27. Mai eine Klage gegen einen Mehrheitsbeschluss der Finsterwalder Abgeordneten, der das von der SPD-Fraktion initiierte Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, eingereicht hat.
Fakt ist, dass eine entsprechende Klage bereits am 23. April beim Verwaltungsgericht Cottbus eingegangen ist. Wahlleiter Michael Miersch sagt: "Ich bin erstaunt, dass eine in diesem Verfahren benannte sogenannte Vertrauensperson der SPD wiederholt Falschaussagen in der Presse streut."
Bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 27. Mai hat Wahlleiter Michael Miersch die Abgeordneten der Stadt Finsterwalde und die anwesenden Bürger über den aktuellen Stand im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren informiert. Er informierte darüber, dass besagte Klage beim Verwaltungsgericht und der Stadt Finsterwalde vorliege, eine Begründung der Klage allerdings noch ausstehe.
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