Die Steuerberatungsgesellschaft Elbe-Elster lud zu einer Informationsveranstaltung ein. Im Mittelpunkt stand diesmal die Künstlersozialabgabe. Die Künstlersozialversicherung KSV ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Abgtabepflichtig in die KSV können sowohl private Unternehmen und Betriebe, also auch öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine oder andere Personengemeinschaften werden. Die Besonderheit bei der Künstlersozialabgabe besteht darin, dass alle Unternehmen, die mit Künstlern oder Publizisten zusammenarbeiten und zum abgeabepflichtigen Personenkreis gehören, sich selbstständig und ohne besondere Aufforderung bei der KSV melden müssen. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Das umfangreiche Themengebiet von der Beitragsberechnung über die Frage wann eine Meldepflicht besteht und wann nicht, bis hin zur allgemeinen Funktionsweise der Künstlersozial- versicherung umfaßte die Veranstaltung. Die gut besuchte Veranstaltung wird in Kürze in der Riesaer Aussenstelle der Steuerberatungsgesellschaft Elbe-Elster mbH wiederholt. Interessierte können ausserdem umfangreiche Informationen zu diesem Themengebiet bei der Steuerberatungsgesellschaft selbst bekommen.
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