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Gewinnspielabzocke

Datum: 17.03.2011
Rubrik: Archiv


Gewinnspielabzocke durch Datenklau und untergeschobene Verträge
Verbraucherzentrale zum Weltverbrauchertag

Abzocke über dubiose Gewinnspielpraktiken rangiert beim Verbraucherärger schon lange ganz vorn; die größten Probleme bereiten den Beratern im ganzen Land zurzeit der Datenklau für untergeschobene Verträge für Gewinnspielabos sowie regelmäßige unberechtigte Abbuchungen, die neuerdings auch über Telefonrechnungen vorgenommen werden. Deshalb geben die Verbraucherschützer anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März in allen Beratungsstellen des Landes vor allem Verhaltenstipps zu diesem Thema, teilweise auch in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden.

Die vorbeugende Aufklärung der Verbraucher ist immer noch der beste Weg, Schäden zu vermeiden, da die Verbraucherzentralen den flächendeckenden kriminellen Machenschaften von dubiosen Gewinnspielanbietern mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts kaum effektiv beikommen können. Denn häufig haben solche Firmen unvollständige Adressen oder solche im Ausland, die Beweisdokumentation ist sehr aufwändig und die Verfahren dauern lange – während im Erfolgsfall quasi über Nacht die Methode geändert wird.

Die Spielarten von Gewinnspielabzocke variieren von Kaffeefahrten mit Werbeverkaufsveranstaltung über angebliche Reisegewinne, telefonische Gewinnspielwerbung zur Datenabfrage, Pop-up-Fenster im Internet mit Autogewinn bis hin zu E-Mails oder Post mit Gewinnversprechen nach Vorkasse. Wer bereits in die Abzockfalle gegangen ist, erhält bei der Verbraucherzentrale persönlichen Rat und Hilfe durch Musterbriefe oder Faltblätter. Unberechtigt abgebuchte Geldbeträge müssen Betroffene zurück buchen und dem Vertragsschluss gegenüber dem Anbieter per Einwurfeinschreiben widersprechen; das Konto und die Telefonrechnung müssen aber auch danach noch regelmäßig kontrolliert werden. Im schlimmsten Falle kann ein Gespräch mit der Bank oder ein Kontowechsel helfen. Besteht der Verdacht des Betrugs, sollte die Polizei durch eine konkret und übersichtlich abgefasste Anzeige mit den eigenen Kontaktdaten zu einer strafrechtlichen Verfolgung veran-lasst werden.

Individuellen Rat erhalten Betroffene

- in den Verbraucherberatungsstellen - Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

(Quelle: vzb.de)

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